Gefährdungen erkennen und vermeiden
Eine Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 des Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben und Unternehmerpflicht.
Bei der Beurteilungen von Gefährdungen sind wir an Ihrer Seite und Erstellen mit den Verantwortlichen und den Mitarbeitern vor Ort die Dokumentation.
Um Gefährdungen festzustellen gehen wir mit unseren Experten methodisch vor indem wir zunächst fragen, welche Belastungen und Gefährdungen durch die Arbeit bekannt sind.
Unsere Experten identifizieren mit der Gefährdungsbeurteilung daraufhin zusätzlich Schwachpunkte und Gefahrenquellen nach dem aktuellen Stand der Vorschriften im Arbeitsschutz.
Nutzen der Gefährdungsbeurteilung
Durch die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird die Arbeit in Ihrem Unternehmen sicherer und transparenter.
Dadurch können Unterbrechungen der Produktion, Ausfallzeiten von Mitarbeitern reduziert und Fluktuationen, vermieden werden.
Wir bieten Ihnen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung u. a. die folgenden Leistungen:
- Erkennen und Beschreibung möglicher Gefährdungen und Belastungen.
- Mitarbeit und Unterstützung der notwendigen Maßnahmen aus den Gefährdungsbeurteilungen und Kontrolle der Wirksamkeit
Kommentarbereich geschlossen.