Der Unternehmer
Der Unternehmerbegriff
Unternehmer ist derjenige, für dessen Rechnung (Gewinn oder Verlust) das Unternehmen geht, der also das Unternehmensrisiko unmittelbar trägt. Unternehmer können natürliche oder juristische Personen sein oder rechtsfähige Personengesellschaften. Unternehmer können in Abhängigkeit von der Unternehmensform Einzelpersonen oder Personengruppen sein.
Einzelunternehmen | Inhaber |
GmbH | Geschäftsführer |
AG, Genossenschaft | Vorstand |
OHG, KG | vertretungsberechtige(r) Gesellschafter |
GmbH & Co KG | Geschäftsführer der GmbH |
Ursprung der Unternehmerverantwortung
Der Unternehmer
- bestimmt die Unternehmensziele und die Geschäftspolitik
- trifft grundsätzliche und weit reichende Entscheidungen
- setzt Maßstäbe für die Organisation und den Betriebsablauf
- verfügt über die finanziellen Mittel und die betrieblichen Einrichtungen
Der Unternehmer hat bei der Führung seines Unternehmens umfassende Entscheidungsfreiheit. Damit liegt auch die grundsätzliche Verantwortung für Arbeitsschutz bei ihm. Sie ist untrennbar mit seinem Direktionsrecht verbunden. Oder anders ausgedrückt: Er hat das Unternehmen ins Leben gerufen mit all seinen Risiken. Er hat dafür zu sorgen, dass die Gefahren für die Gesundheit der Personen, die sein Unternehmen betreten, so gering wie möglich bleiben.
Unternehmerpflichten
In einem Unternehmen mit Führungskräften kann der Unternehmer seine Pflichten teilweise an betriebliche Vorgesetzte delegieren (Pflichtenübertragung). Er kann sich seiner Verantwortung jedoch niemals vollständig entledigen. Im Arbeitsschutz bleibt ihm die Führungsverantwortung (Organisations- und Aufsichtspflicht) immer erhalten, denn sie ist unauflösbar mit seinem Direktionsrecht verbunden.
Er ist durch sein verantwortliches Handeln Vorbild für das ganze Unternehmen. Nur, wenn er sich selbst für den Arbeitsschutz einsetzt, wenn er der Sicherheit im Unternehmen erkennbar einen hohen Stellenwert einräumt und dies auch von Führungskräften und Beschäftigten verlangt, kann er nachhaltige Erfolge im Arbeitsschutz erzielen. Er setzt die Maßstäbe im Unternehmen.
Pflichtenübertragung
Der Unternehmer kann im Rahmen der Betriebsorganisation Unternehmerpflichten auf Dritte (Führungskräfte, Vorgesetzte) übertragen. In größeren Betrieben muss er dies sogar tun, da er nicht alles selber machen kann. Die Übertragung der Unternehmerpflichten auf Führungskräfte und Vorgesetzte ist schriftlich durch den Unternehmer zu bestätigen. Ihnen sind Verfügungsbefugnis über finanzielle Mittel und Weisungsbefugnis einzuräumen, so dass sie die Möglichkeit zur unmittelbaren Einflussnahme oder Gestaltung haben.
Mit der Pflichtenübertragung übernimmt der Beauftragte Verantwortung für den Unternehmer. Der Unternehmer bleibt dennoch dafür verantwortlich, dass derjenige, dem die Pflichten übertragen wurden, auch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, um diesen Pflichten nachkommen zu können. Der Unternehmer muss also eine sorgfältige Auswahl treffen und darüber hinaus kontrollieren, ob die übertragenen Pflichten auch wahrgenommen werden.
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