Betriebsarzt
Seit 2011 gilt die neue DGUV Vorschrift 2 in der die Einsatzeiten der „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, neu geregelt wurde. Diese verpflichtet auch Sie dazu, eine perfekt auf Ihren Betrieb abgestimmte Regelbetreuung durch Arbeitsmediziner sicher zu stellen. Wir helfen Ihnen dabei! Unser erfahrener Betriebsarzt besucht Sie regelmäßig und bietet Ihnen eine fachgerechte arbeitsmedizinische Betreuung vor Ort. Das bedeutet im Detail:
– Arbeitsmedizinische Einschätzung der Mitarbeiter
– Wiedereingliederung von Mitarbeitern nach Krankheit oder Unfall
– Durchführung von Schutzimpfungen
– Überprüfung der Arbeitsplätze und Verbesserung der Arbeitsplatzergonomie
– Beratung zur Unfallvermeidung