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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen

SiGeKo

Schon seit dem 10.06.1998 gibt es eine Verordnung zum Thema Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV, BGBI, I S. 1283). Damit wird europäisches Recht (EU-Baustellenrichtlinie 92/57/EWG) in nationale Regelungen umgesetzt.

Auf deutschen Baustellen kommt es immer wieder zu teilweise tödlichen Unfällen. Um dies zu verhindern, muss eine verlässliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination stattfinden. Unsere Experten stehen Ihnen hierbei tatkräftig zur Seite und organisieren, planen und koordinieren stets auf Grundlage der BaustellV. Auf jeder größeren Baustelle, auf der Beschäftigte verschiedener Unternehmer arbeiten, ist die SigeKo (Sicherheits und Gesundheitsschutzkoordinator) Pflicht! Gleiches gilt für Baustellen, auf der besonders gefährliche Arbeiten (gemäß §2 Abs. 3 BaustellV) durchzuführen sind. 

 

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