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Sicherheitsunterweisungen.

Durchführung von jährlichen Sicherheitsunterweisungen

Sicherheitsunterweisungen – eine Unternehmerpflicht

Jeder Mensch macht Fehler! Beim Thema Sicherheit sollten diese jedoch möglichst vermieden werden, denn sie sind die häufigste Ursache für Unfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz. Deshalb ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, regelmäßig Sicherheitsunterweisungen durchzuführen.

Rechtliche Grundlagen der Sicherheitsunterweisung

Sicherheitsunterweisungen dienen nicht nur dem reibungslosen und erfolgsorientierten Ablauf im Betrieb. Sie sind keine freiwillige Maßnahme sondern eine in verschiedenen Gesetzen festgelegte Unternehmerpflicht.- Arbeitsschutzgesetz (§12)- Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 „Grundsätze und Prävention“ (§4)- Betriebssicherheitsverordnung (§9)

– Gefahrstoffverordnung (§14)

Dies sind nur einige Beispiele der Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, in denen Anforderungen zur Unterweisung zu finden sind.

Sicherheitsunterweisung – wer muss sie durchführen?

Wird die Sicherheitsunterweisung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, so haftet der Unternehmer selbst. Er muss seine Angestellten jedoch nicht persönlich unterweisen, sondern kann diese Pflicht auf Mitarbeiter in Führungspositionen übertragen. Dies ist meist sinnvoll, da sich die Vorgesetzten in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich natürlich am besten auskennen.

Unsere Sicherheitsfachkräfte beraten die von Ihnen ausgewählten Mitarbeiter und unterstützen sie in der zielorientierten Durchführung der Sicherheitsunterweisung. Häufig werden Sicherheitsunterweisungen komplett von betriebsfremden Sicherheitsfachkräften durchgeführt. Wir legen jedoch großen Wert darauf, Ihre Mitarbeiter einzubeziehen und so eine langfristige betriebsinterne Unterweisung sicherzustellen. Gut gehaltene Unterweisungen führen außerdem oft zu einem besseren Betriebsklima, da die Mitarbeiter Vertrauen zu ihrem Vorgesetzten aufbauen und sich an ihrem Arbeitsplatz sicherer fühlen.

Wann muss die Sicherheitsunterweisung erfolgen?

Sicherheitsunterweisungen sind keine einmalige Sache. Mindestens einmal im Jahr müssen sie erneut durchgeführt werden. Zusätzlich haben sie zu erfolgen, wenn

  • ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird
  • jemand an einen anderen Arbeitsplatz versetzt wird
  • jemand eine neue Tätigkeit beginnt
  • es zu einem Unfall oder anderen Störungen gekommen ist
  • eine unsichere Situation erkannt wurde

Hier ist der direkte Vorgesetzte in besonderer Verantwortung. Viele Unfälle können vermieden werden, wenn potentielle Gefahren rechtzeitig erkannt werden. Von uns beschulte Vorgesetzte sind in der Lage, sofort zu reagieren, wenn sich ein Mitarbeiter nicht sicherheitsgerecht verhält. Sie können situationsbedingt unterweisen.

Vor allem aber verdeutlichen wir Ihren führenden Angestellten die Wichtigkeit des eigenen sicherheitstechnisch korrekten Verhaltens. Denn nur wer seinen Mitarbeitern ein gutes Vorbild ist, wird akzeptiert und in seinen Unterweisungen ernst genommen.

Wie muss unterwiesen werden?

Das reine Verlesen von Gesetzestexten und Sicherheitsverordnungen führt selten zu einem befriedigenden Ergebnis. Jeder Mitarbeiter muss am Ende einer Sicherheitsunterweisung genau wissen, wie er sich zu verhalten hat. Der Unterweisende sollte die Sicherheitsmaßnahmen im Gespräch erarbeiten und vertiefen. Hierbei spielen Erfahrungen und Probleme der Mitarbeiter eine wichtige Rolle. Nicht selten werden erst im Dialog potentielle Gefahren erkannt. Hilfreich sind auch praktische Beispiele wie das sofortige Ausprobieren eines sicherheitsgerechten Verhaltens an einer Maschine.

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